Gesuchstellung
Wenn Sie unsere Hilfe zur Selbsthilfe benötigen, füllen Sie bitte das Gesuchsformular aus
Der Stiftungsrat entscheidet über Gesuche, welche von den Gesuchstellerinnen in der dafür vorgesehenen Form unterbreitet werden. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und senden Sie es elektronisch oder per Post an die angegebene Adresse. Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nicht möglich. Ihr Anliegen wird je nach Bereich, den es betrifft, von der jeweils fachlich zuständigen Stiftungsrätin bearbeitet, bevor es dem gesamten Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Sie werden nach einer Bearbeitungszeit vom Stiftungsrat kontaktiert. Bitte beachten Sie, dass die Stiftung für Sie keine Fristen wahren kann. Sollte es sich um ein zeitlich dringendes Anliegen handeln, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an eine dafür zuständige Stelle zu wenden. Es kann mehrere Wochen dauern, bis Ihr Gesuch an der nächsten ordentlichen Stiftungsratssitzung behandelt und Sie wieder benachrichtigt werden können. Eine unverbindliche Auswahl von Stiftungen und Ämtern, die sich mit Wohnen befassen, finden Sie hier. Sollten wir Rückfragen an Sie haben, wird sich die Stiftung mit Ihnen in Verbindung setzen. Das Gesuchsformular können wir derzeit nur auf Deutsch anbieten.